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Jetzt die Zukunft sichern – mit der Genusszeitplanung von Manfred Sack

Fühlen Sie sich überwältigt von der Komplexität der Versicherungslandschaft?

Ihr Weg zu klarer Orientierung in der Genusszeitplanung

Es ist ganz natürlich, sich in der komplexen Welt der Versicherungen und der Finanzdienstleistungen überfordert zu fühlen. Deshalb biete ich Ihnen mit der Genusszeitplanung eine persönliche Beratung, um Ihnen zu helfen, die beste Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden

Jahrzehntelange Erfahrung für Ihre Sicherheit

Mit über 25 Jahren Erfahrung im Versicherungsbereich verstehe ich, wie verwirrend es sein kann. Ich bin hier, um Ihnen durch diesen Prozess zu helfen, indem ich komplexe Informationen in einfache, verständliche Empfehlungen übersetze. 

Individuelle Beratung, die Sie verdient haben

Mein Ziel ist es, Ihnen die Unsicherheit zu nehmen. Ich nehme mir Zeit, um Ihre spezifischen Bedürfnisse und Sorgen zu verstehen und arbeite mit Ihnen zusammen, um einen Genusszeitplan zu entwickeln, der Ihnen Sicherheit und Klarheit bietet.

Maßgeschneiderte Lösungen für jeden Lebensstil

Jeder Kunde ist einzigartig, und so sollte auch seine Genusszeitplanung sein. Ich helfe Ihnen, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, die genau zu Ihrem Lebensstil und Ihren Anforderungen passt.

Ihr verlässlicher Partner

Sie können sich darauf verlassen, dass ich Ihnen zur Seite stehe, um die Komplexität zu entwirren und Sie durch Ihre Optionen zu führen – mit Ehrlichkeit, Transparenz und dem Engagement, das Beste für Sie zu finden.

Echte Geschichten, Echter Schutz – Unsere Kunden berichten

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Mehr Informationen

Wie funktioniert die Genusszeitplanung?

Schritt 1: Wünsche & Ziele klären

Im ersten Schritt klären wir deine Wünsche und Ziele um das Leben in Ruhe zu genießen.

Schritt 2: Risiken erkennen & schützen

Im zweiten Schritt schauen wir welche Risiken deine Träume zerstören können.  Wir ermitteln deinen Vorsorgebedarf und zeigen dir deine Risikolösungen auf, damit du einen klaren Blick in die Zukunft hast.

Schritt 3: Individuelles Konzept erstellen

Im dritten Schritt erstellen wir gemeinsam dein individuelles Konzept damit du  das Leben bis zur Rente und während der Rente sorgenfrei genießen kannst.
Also wir planen den längsten Urlaub des Lebens!

Schritt 4: Notfallplan für die Familie

Im vierten Schritt erstellen wir dein Notfallkonzept und haben somit auch für deine Liebsten bestmögliche Klarheit geschaffen.

Vertrauen Sie auf die Erfahrungen unserer zufriedenen Kunden


Warum die Genusszeitplanung von Manfred Sack? Ihre Vorteile auf einen Blick

Über 30 Jahre Branchenerfahrung:

Manfred Sack ist seit 1991 ein anerkannter Experte in der Versicherungsbranche und bietet seit 1995 unabhängige, kundenspezifische Beratung in Brilon.

Engagierte und kompetente Teammitglieder:

Unterstützt durch drei Fachexperten/-expertinnen und eine engagierte Auszubildende, die sich umfassend um die Bedürfnisse der Klienten kümmern.

Langjährige und vertrauensvolle Kundenbeziehungen:

Bewährtes Know-how in Absicherung, Vorsorge-, Notfall- und Ruhestandsplanung, gepaart mit langjährigem Engagement und Loyalität des Teams.

Diversifiziertes und dynamisches Team:

Mitarbeitende mit unterschiedlichen Kompetenzen und Erfahrungen, darunter Branchenwechsler und Auszubildende, die die Philosophie der stetigen Entwicklung und Nachwuchsförderung widerspiegeln.

Breite Anerkennung und Kundenfeedback:

Mehrere hundert positive Bewertungen und Auszeichnungen als Top-Berater zeugen von Manfred Sacks Engagement und Erfolg in der Versicherungsbranche.

Jetzt handeln: Sichern Sie sich Ihren kostenlosen Beratungstermin.

Häufig gestellte Fragen zur Genusszeitplanung – Wir geben Ihnen klare Antworten

Ist die Beratung wirklich kostenlos? Wo ist der Haken?

Ja, die Erstberatung bei uns ist tatsächlich kostenlos und unverbindlich. Es gibt keinen „Haken“. Wir glauben fest daran, dass eine gute Beratung der erste Schritt zu einer vertrauensvollen Kundenbeziehung ist. Unser Ziel ist es, Ihnen zu zeigen, wie wir Ihnen mit maßgeschneiderten Versicherungslösungen helfen können. Sollten Sie sich entscheiden, eine Versicherung über uns abzuschließen, erhalten wir eine Provision von den Versicherungsgesellschaften, aber diese Kosten fallen nicht direkt für Sie an. Unsere Priorität liegt darin, Ihnen die bestmöglichen Optionen für Ihre Bedürfnisse anzubieten, ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Welche Versicherungsprodukte bietet Manfred Sack an?

Wir bieten eine umfassende Palette an Versicherungsprodukten, einschließlich Lebens-, Kranken-, Haftpflicht-, Kfz- und Sachversicherungen. Jedes Produkt wird individuell auf Ihre Bedürfnisse und Situation zugeschnitten.

Wie unterscheidet sich die Beratung bei Manfred Sack von anderen Versicherungsagenturen?

Unsere Beratung ist vollständig unabhängig und kundenzentriert. Wir legen großen Wert darauf, Ihnen Lösungen zu bieten, die genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind, ohne an bestimmte Versicherer gebunden zu sein.

Kann ich eine persönliche Beratung erhalten und wie kann ich diese vereinbaren?

Ja, persönliche Beratungen sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Services. Sie können ganz einfach einen Termin über unsere Website buchen, eine Mail oder eine WhatsApp schreiben, uns direkt anrufen, ganz wie Sie wollen, um einen für Sie passenden Zeitpunkt zu finden.

Bietet die Genusszeitplanung auch Unterstützung bei der Ruhestandsplanung?

Absolut, die Ruhestandsplanung ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistungen. Wir bieten individuelle Beratung, um sicherzustellen, dass Ihr Ruhestand finanziell abgesichert ist und Ihren Vorstellungen entspricht.

Immer für Sie da – Kontaktieren Sie uns

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Grünes Text-Logo: MANFRED SACK 

GENUSSZEITPLANUNG • Eine Marke von Manfred Sack.

Königstr. 26
59929 Brilon

Telefon: 02961 / 2029

Fax: 02961 / 2020

Email: info@manfred-sack.de

 

Erstinformation

Download der Erstinformation des Versicherungsvermittlers.

Versicherungsvermittler sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen beim ersten geschäftlichen Kontakt eine sogenannte Erstinformation (§ 60 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)) zu erteilen. Diese beinhaltet im Wesentlichen Informationen über den Vermittlerstatus, die Versicherungsunternehmen, für die sie tätig sind oder auch Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher.

Impressum

Verantwortlich für die Inhalte des Internetauftritts dieser LVM-Versicherungsagentur:

Manfred Sack e.K.

Amtsgericht Amtsgericht Arnsberg , Handelsregister-Nummer HRA 4220

Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung

Registrierungsnummer
D-4WS6S-7FWJK-20 (www.vermittlerregister.info)
Zuständige Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer IHK Arnsberg
Mitglied der vorgenannten IHK

Berufsbezeichnung

Versicherungsvertreter gemäß Versicherungsvermittlerregister; Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen

§ 34d Gewerbeordnung (GewO)
§§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)

Verbraucherstreitbeilegung

Ich/ wir nehme(n) an einem Streitbeilegungsverfahren vor den aufgeführten Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung

Zuständige Aufsichtsbehörde
Hochsauerlandkreis 59872 Meschede

Erlaubnis als Immobiliar­darlehens­vermittler nach § 34i Abs.1 der Gewerbeordnung

Registrierungsnummer
D-W-102-ZZMY-52 (www.vermittlerregister.info)
Name und Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde
IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland
Königstr. 18-20
59821 Arnsberg
Name und Anschrift der zuständigen Registrierungsbehörde
IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland
Königstr. 18-20
59821 Arnsberg

Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung

Registrierungsnummer
D-F-102-V34E-06 (www.vermittlerregister.info)
Name und Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde
IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland
Königstr. 18-20
59821 Arnsberg
Name und Anschrift der zuständigen Registrierungsbehörde
IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland
Königstr. 18-20
59821 Arnsberg
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

Hier finden Sie die gesetzlich geforderten Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sogenannte Transparenzverordnung; im Folgenden: TranspVO) normiert eine Reihe von Informationspflichten, die bei der Beratung über bestimmte Produkte der LVM Lebensversicherungs-AG bzw. der LVM Pensionsfonds-AG zu erfüllen sind. Zu diesen Produkten gehören nach derzeitigem Stand insbesondere die sog. Versicherungsanlageprodukte (auch IBIP genannt für Insurance Based Investment Product), Produkte der betrieblichen Altersversorgung sowie Riester- und Basisrentenverträge.

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der beratenden Tätigkeit

Art. 3 Abs. 2 TranspVO verpflichtet Versicherungsvermittler als Finanzberater zur Veröffentlichung ihrer Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die bei den Anlageberatungs- oder Versicherungsberatungstätigkeiten für die oben aufgeführten Produkte verfolgt werden.

Als Nachhaltigkeitsrisiko in diesem Sinne ist ein Ereignis aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, mit dessen Eintritt wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Wert der Investition verbunden sein können.

Meine Nachhaltigkeitsstrategie ist wie folgt angelegt:

Als Ausschließlichkeitsvermittler berate ich ausschließlich über Versicherungsprodukte der LVM Versicherung sowie deren Kooperationspartner. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Beratung erfolgt zunächst vor dem Hintergrund der vom Kunden geäußerten Wünsche und Bedürfnisse unter Abgleich mit dem vorhandenen Produktportfolio der LVM Versicherung sowie deren Kooperationspartnern. Ob und ggf. in welchem Umfang Nachhaltigkeitsrisiken für einzelne Produkte relevant sind, ist den jeweiligen vorvertraglichen Produktinformationen des Anbieters zu entnehmen. Eine darüber hinausgehende Bewertung bzw. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei der Beratung nicht.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung

Weiterhin schulden Versicherungsvermittler gemäß Artikel 4 Abs. 5 der Transparenzverordnung Informationen dahingehend, ob sie in Anbetracht der Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Art der Versicherungsprodukte die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in ihrer Beratung berücksichtigen.

Unter Nachhaltigkeitsfaktoren in diesem Sinne sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu verstehen (vgl. Art. 2 Nr. 24 TranspVO).

Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten berücksichtige ich die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen („Principal Adverse Impacts“, sog. PAI) auf die o.g. Nachhaltigkeitsfaktoren, indem ich Kunden mit Nachhaltigkeitspräferenzen frage, ob sie ein Produkt wünschen, das PAI berücksichtigt oder ob das gewünschte Produkt eine Auswirkung auf allgemeine Nachhaltigkeit (ESG) oder eine Auswirkung auf ökologische Nachhaltigkeit (E) haben soll. Die so eingeholten Kundenwünsche berücksichtige ich bei der Auswahl an geeigneten Produkten. Kann anhand der eingeholten Informationen kein geeignetes Produkt empfohlen werden, werde ich die Kunden hierauf entsprechend hinweisen.

Im Rahmen meiner Beratung berücksichtige ich ferner die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen der LVM Lebensversicherungs-AG bzw. der LVM Pensionsfonds-AG auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Grundlage der Berücksichtigung bilden die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen.

Nähere Informationen zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen der LVM Versicherung auf Nachhaltigkeitsfaktoren finden Sie hier.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Weiterhin sind Versicherungsvermittler zu Angaben in Bezug auf eine potenzielle Abhängigkeit ihrer Vergütung von Nachhaltigkeitskriterien verpflichtet (Artikel 5 Abs. 1 TranspVO). So ist z.B. darüber zu informieren, ob für die Vermittlung nachhaltiger Produkte eine höhere oder niedrigere Vergütung (Provisionen, Bonifikationen oder sonstige Vergütungsbestandteile) erzielt wird als für nicht nachhaltige.

Die Höhe meiner Vergütung durch das Versicherungsunternehmen hängt nicht davon ab, ob das vermittelte Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Es erfolgt insoweit keine nach Nachhaltigkeitsrisiken divergierende Vergütung. Dieses Prinzip gilt gleichfalls für die Vergütung meiner Mitarbeitenden.